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1. Vorstand: Herr Stephan Trippensee |
| 2. Vorstand: Frau Claudia Lorenz | |
| Kassier:
Frau Sabine Hidringer |
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Schriftführer: Frau Anja Steinmann |
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Förderverein der Volksschule - Passau – Neustift e.V.
Neustifter Str. 52 * 94036 Passau
Satzung:
Gründung: 14.05.2002
eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Passau
Nr.1932
1. Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Förderverein der „Volksschule – Passau -
Neustift" mit dem Zusatz "e.V." nach alsbald zu beantragender Eintragung und
hat seinen Sitz in Passau.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Zweck
Der Verein erstrebt die Verbindung und Zusammenführung aller Personen, die am
Wohle der Volksschule Passau-Neustift interessiert sind. Der Zweck ist die
ideelle und materielle Förderung der Schule.
Materiell gefördert werden können zum Beispiel: Sonderanschaffungen (die sonst
nicht gefördert werden) KlassenprojekteBeschaffung von besonderen Lehr- und
Studienmitteln (auch für Arbeitsgemeinschaften),Gemeinsame Projekte mit dem
Elternbeirat
Die Förderung geschieht möglichst im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und der
Schulleitung.
3. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten aus ihrer Eigenschaft als
Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Mitgliedschaft, Eintritt
Mitglieder können werden die Eltern der Schüler und früherer Schüler, Lehrer und
ehemalige Lehrer der Schule, ehemalige Schüler der Volksschule – Passau -
Neustift und Schüler über 18 Jahre sowie sonstige der Schule verbundene
Personen.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben.
5. Mitgliedschaft, Verlust
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den
Vorstand und wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam
Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
drei Vierteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
6. Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister und dem Protokollführer.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Der Vorstand fasst seine
Beschlüsse mit der Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen ; Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt . Die Wahl des Vorstands
erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Der
Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein
neuer Vorstand gewählt worden ist.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
8. Die Mitgliederversammlung
Die Jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die
Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.
Die Mitgliederversammlung wählt bei der Vorstandswahl zwei Kassenprüfer auf die
Amtszeit des Vorstandes. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
ordentlichen Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen erfordern eine
Zweidrittelmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mindestens
zehn von Hundert der ordentlichen Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu
allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand . Bekanntgabe in der
PNP Ausgabe A.
Auf einer ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen,
Mitgliederversammlung legt der Vorstand Rechenschaft ab über die erfolgten
Förderungsmaßnahmen.
9. Niederschrift
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter und von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu
unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
10. Beiträge
Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag,
dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt. Der Beitrag ist im voraus zu
entrichten.
Die Höhe seines Jahresbeitrages wird von jedem fördernden Mitglied durch eine
schriftliche Erklärung selbst festgesetzt.
11. Spenden
Spenden und Sachwerte kann auch der Schulleiter der Volksschule – Passau-
Neustift für den Verein gegen Quittung in Empfang nehme, der Vorstand ist davon
zu unterrichten, Geldspenden sind sofort auf das Vereinskonto einzuzahlen.
Sachwerte bleiben Eigentum des Vereins und sind vom Schatzmeister zu
inventarisieren.
12. Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat
einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln aller anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
fällt das Vermögen des Fördervereins dem Sachaufwandsträger der Volksschule
–Passau- Neustift zu, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige
Zwecke dieser Schule zu verwenden hat.
Die Satzung wurde erstellt am 14.05.2002, geändert am 25.09.2003